Als Bauherr tragen Sie immer eine gesamtschuldnerische Haftung, auch wenn Sie einen Architekten oder Bauleiter beauftragt haben das Bauvorhaben zu überwachen. Die Bauherrenhaftpflicht leistet auch Versicherungsschutz, wenn die Baustelle nicht ausreichend gesichert ist und Sie Ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Bei kleinen Bauvorhaben bis ca 50.000 € besteht oft in Ihrer Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz.