Unfallversicherung

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Unfallversicherung

In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch über die gesetzliche Un-fallversicherung. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Le-bensumfeldes an eine Invalidität bedarf es oft großer Geldmittel (Umbau Haus, PKW, etc.) die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt. Wurden Sie durch einen Schädiger invalide, stehen Ihnen neben einem ange-messenen Schmerzensgeld nur sonstige, konkret anfallende nötige Kosten als Schadensersatz zu. Mehr ist nicht rechtlich als Ausgleich nicht vorgesehen. Für „Komfortanschaffungen“ wie etwa hochwertige Prothesen mit Nervenimpulserkennung oder die Anstellung eines menschlichen Vorlesers, statt einer Computerlösung müssen Sie selbst aufkommen.